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   OLG Celle, 03.11.2004 - 4 W 201/04   

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https://dejure.org/2004,6438
OLG Celle, 03.11.2004 - 4 W 201/04 (https://dejure.org/2004,6438)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.11.2004 - 4 W 201/04 (https://dejure.org/2004,6438)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. November 2004 - 4 W 201/04 (https://dejure.org/2004,6438)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zwangsvollstreckung in anfechtbar übertragene Miteigentumshälfte

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 77 GBO; § 7 AnfG; § 1114 BGB; § 864 Abs. 2 ZPO
    Anfechtung der Übertragung einer Miteigentumshälfte; Duldung der Zwangsvollstreckung in die übertragene Grundstückshälfte; Eintragung einer Sicherungshypothek auf einen als fortbestehend fingierten Miteigentumsanteil

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung der Übertragung einer Miteigentumshälfte; Duldung der Zwangsvollstreckung in die übertragene Grundstückshälfte; Eintragung einer Sicherungshypothek auf einen als fortbestehend fingierten Miteigentumsanteil

  • Judicialis

    BGB § 1114; ; ZPO § 864 Abs. 2; ; AnfG § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1114; ZPO § 864 Abs. 2; AnfG § 7
    Anfechtung der Übertragung eines Miteigentumsanteils, Zwangshypothek an fingiertem Miteigentumsanteil

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anfechtung der Übertragung eines Miteigentumsanteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.02.1984 - IX ZR 26/83

    Rechtsstellung des Gläubigers eines von mehreren Miteigentümern an einem

    Auszug aus OLG Celle, 03.11.2004 - 4 W 201/04
    Die in dem vorbezeichneten Beschluss des Senats noch offen gelassene Frage, ob der von der Antragstellerin erwirkte Duldungstitel mit Rücksicht auf den zwischenzeitlichen Untergang des darin bezeichneten Bruchteilseigentums als ausreichend anzusehen ist, ist zu bejahen, weil nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 90, 217 = NJW 1984, 1968; BGH WM 1972, 363, 364; WM 1982, 1259) § 7 AnfG den Antrag auf Duldung der Zwangsvollstreckung in die von dem Anfechtungsgegner erworbene Grundstückshälfte zulässt, obwohl Bruchteilseigentum nach der Eintragung des Anfechtungsgegners als Alleineigentümer nicht mehr besteht.

    Entgegen der von dem Landgericht offenbar geteilten Ansicht des Grundbuchamtes hat der BGH in der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung (BGH NJW 1984, 1968) nicht nur ausgeführt, dass es für einen Anfechtungsgläubiger möglich sei, den Anspruch des früheren Miteigentümers auf Aufhebung der Gemeinschaft zu pfänden und auf eine Teilungsversteigerung mit dem Ziel der Beteiligung am Erlös hinzuwirken, sofern er auch Klage auf Duldung der Zwangsversteigerung erhebt (vgl. BGH NJW 1984, 1968, 1970).

  • OLG Zweibrücken, 14.01.1999 - 3 W 253/98

    Grundbuchberichtigung infolge GbR-Eintritts

    Auszug aus OLG Celle, 03.11.2004 - 4 W 201/04
    Die tatsächlichen Feststellungen sind für das Gericht der weiteren Beschwerde bindend und müssen für dieses also erkennbar gemacht werden (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1174).
  • BGH, 12.01.1972 - VIII ZR 170/70

    Berechtigung zur Vollstreckung wegen ausstehenden Unterhaltsforderungen -

    Auszug aus OLG Celle, 03.11.2004 - 4 W 201/04
    Die in dem vorbezeichneten Beschluss des Senats noch offen gelassene Frage, ob der von der Antragstellerin erwirkte Duldungstitel mit Rücksicht auf den zwischenzeitlichen Untergang des darin bezeichneten Bruchteilseigentums als ausreichend anzusehen ist, ist zu bejahen, weil nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 90, 217 = NJW 1984, 1968; BGH WM 1972, 363, 364; WM 1982, 1259) § 7 AnfG den Antrag auf Duldung der Zwangsvollstreckung in die von dem Anfechtungsgegner erworbene Grundstückshälfte zulässt, obwohl Bruchteilseigentum nach der Eintragung des Anfechtungsgegners als Alleineigentümer nicht mehr besteht.
  • OLG Frankfurt, 14.01.1987 - 20 W 4/87
    Auszug aus OLG Celle, 03.11.2004 - 4 W 201/04
    Dieser Grundsatz erfährt allerdings Einschränkungen, wenn der gesondert belastete Bruchteil eine gewisse rechtliche Selbständigkeit hat (vgl. Palandt-Bassenge, BGB, 63. Aufl. § 1114 Rdnr. 2; OLG Frankfurt NJW-RR 1988, 463).
  • BGH, 04.07.2013 - V ZB 151/12

    Zwangsvollstreckung des Pflichtteilsberechtigten in einen verschenkten

    Ist der Miteigentumsanteil in anfechtbarer Weise (nach §§ 3 ff. AnfG) erworben worden, so wird für die von dem Schuldner zu duldenden Vollstreckungsmaßnahmen der übertragene Miteigentumsanteil als fortbestehend fingiert und die Zwangsvollstreckung in diesen Anteil zugelassen (BGH, Urteil vom 23. Februar 1984 - IX ZR 26/83, BGHZ 90, 207, 214; OLG Celle, OLGR 2005, 15, 16).
  • OLG Naumburg, 21.07.2017 - 12 Wx 12/17

    Grundbuchsache: Belastung eines abstrakt existierenden Anteils an einer

    Allerdings lässt die Rechtsprechung im Rahmen des § 7 AnfG den Antrag auf Duldung der Zwangsvollstreckung in die von dem Anfechtungsgegner erworbene Grundstückshälfte zu, obwohl Bruchteilseigentum nach der Eintragung des Anfechtungsgegners als Alleineigentümer nicht mehr besteht, auch wenn nach § 1114 BGB ein Bruchteil eines Grundstücks außer in den in § 3 Abs. 6 GBO bezeichneten Fällen mit einer Hypothek nur belastet werden kann, wenn er in dem Anteil eines Miteigentümers besteht (z. B. BGH, NJW 1984, 1968, OLG Celle, OLGR 2005, 15).
  • OLG Schleswig, 10.09.2010 - 2 W 98/10

    Zwangssicherungshypothek auf ehemaligem Miteigentumsanteil

    Insbesondere ist die Vollstreckung in einen als fortbestehend fingierten Miteigentumsanteil möglich, wenn der Alleineigentümer nur diesen Anteil anfechtbar nach dem Anfechtungsgesetz erworben hat (vgl. nur BGHZ 90, 207; OLGR Celle 2005, S. 15 ff. - jeweils m. w. N.; Eickmann, a. a. O., Rn. 33) oder wenn er nur den betroffenen Bruchteil im Rahmen einer Vermögensübernahme nach § 419 BGB a. F. erlangt hat, so dass auch nur dieser nach § 419 Abs. 2 S. 1 BGB a. F. haftet (Eickmann, a. a. O., Rn. 34, m. w. N.).
  • OLG Naumburg, 20.07.2017 - 12 Wx 12/17

    Streitwert der Klage eines Miterben gegen einen anderen Miterben auf Mitwirkung

    Allerdings lässt die Rechtsprechung im Rahmen des § 7 AnfG den Antrag auf Duldung der Zwangsvollstreckung in die von dem Anfechtungsgegner erworbene Grundstückshälfte zu, obwohl Bruchteilseigentum nach der Eintragung des Anfechtungsgegners als Alleineigentümer nicht mehr besteht, auch wenn nach § 1114 BGB ein Bruchteil eines Grundstücks außer in den in § 3 Abs. 6 GBO bezeichneten Fällen mit einer Hypothek nur belastet werden kann, wenn er in dem Anteil eines Miteigentümers besteht (z. B. BGH, NJW 1984, 1968 , OLG Celle, OLGR 2005, 15).
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